Ausbildung - Allgemeines

 Ihre Ausbildung in den Klassen A/A1 und B:
umfasst die theoretische und die praktische Ausbildung am Fahrzeug
» Die Fahrschultheorie für die Klassen A/A1 umfasst den Grundstoff für alle Klassen (12 Themen). Die theoretische Ausbildung in den Klasse A/A1 und B wird durch den Zusatzstoff ergänzt. Bei der Klasse A/A1 sind dies weitere 4, bei der Klasse B weitere 2 Themen.
» Diese insgesamt 14 bis 16 Themen untergliedern sich in verschiedene Bereiche (nachzulesen unter Theorieausbildung ).
» Die praktische Ausbildung besteht aus den Fahrübungen und 12 Sonderfahrten. Die Sonderfahrten unterteilen sich in die Autobahnfahrt, die Überlandfahrt und die Nacht- oder Beleuchtungsfahrt.
» Laut § 6 FahrschAusbO darf der Fahrlehrer die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
» Nachdem Sie als Fahrschüler ihre theoretische Prüfung bei der DEKRA oder dem TÜV abgelegt haben, und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass Sie alle Kenntnisse besitzen, können Sie ihre praktische Prüfung ablegen.
» Nach erfolgreicher praktischer Prüfung sind Sie Inhaber eines Führerscheines der Klasse A/A1 oder B.
 Führerscheinbeantragung:
» Der Führerschein wird beim Landeseinwohneramt (LEA) und beim Straßenverkehrsamt beantragt (Öffnungszeiten)
» vorzulegen sind ein Sehtest (gibt's beim Optiker oder Augenarzt), ein biometrisches Passbild,  ca.45 Euro Bearbeitungsgebühr, ein Nachweis über einen Besuch eines Lehrgangs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (DRK-Schein) und der Personalausweis
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